Legislative
Zur Zeit sind Herstellung, Homologation, Verkauf und Montagen der Zuganlagen
durch das Gesetz Nr. 56/2001 Slg., durch die Kundmachung MD der Tschechischen
Republik Nr. 341/2002 Slg. und durch die zuständigen
Homologierungsvorschriften geregelt. Hier wird u.a. gesagt, daß:
- die Montagen der TZ (Zuganlagen) nur die autorisierten
Montagearbeitsplätze durchführen dürfen, die vom Hersteller von TZ betraut
wurden (ihre Liste gibt es auf Internet www.mdcr.cz).
Falls TZ nicht von einem autorisierten Montagearbeitsplatz aufmontiert wird,
muß der Kunde STK besuchen, wo man ihm gegen eine Gebühr die Montage der
Zuganlage kontrollieren wird. Hier wird man ihm auch eine Bestätigung
ausstellen und auf ihrem Grund ist es erst möglich TZ an der Verkehrsbehörde
anzumelden. Die Firma HOOK CZ bildete und autorisierte für ihre Erzeugnisse cca
1 200 Montagefirmen an den verschiedenen Orten der Tschechischen Republik aus
(der Zustand zum VII/2004).
- Zu jeder Zuganlage vom Händler ein sog. Typenblatt geliefert werden muß.
In deisem Typenblatt bestätigt der Hersteller, daß TZ anständig genehmigt
wird und wo das Maximalgewicht des Anhängers, der Typ von TZ und andere Angaben
angegeben werden. Auf dem Typenblatt gibt es weiter eine Stelle für die
Bestätigung über die Montage auf das Fahrzeug. Das Typenblatt ist eine
Unterlage für die Anmeldung der TZ an der Verkehrsbehörde. Davon stellt der
Beamte fest, ob TZ eine autorisierte Firma aufmontiert hat.
- Der mittels der Schrauben befestigte Kugelzapfen für nicht abnehmbar
gehalten wird und deshalb muß er nicht, falls ein Anhänger nicht gezogen wird,
demontiert werden.
- Der abnehmbare Kugelzapfen ohne Hilfe der Werkzeuge (das Bajonett)
demontiert werden muß, falls ein Anhänger nicht gezogen wird.